Einführung gesetzliche Frauenquote

Veröffentlicht am 17.04.2013 in Bundespolitik

Zu der am Donnerstag stattfindenden Bundestagsabstimmung zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote erklären die Ulmer Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis, die Kreisvorsitzende Ulm Alb- Donau Heidi Ankner sowie die ASF Kreisvorsitzende Andrea Schiele:
"Das Geschacher um die Frauenquote ist unwürdig. Die Einführung einer Frauenquote darf nicht für wahltaktische Spielchen genutzt werden, sondern ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Gleichstellung.

Die SPD hatte im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der eine Mindestquote für den Frauenanteil in den Aufsichtsräten von 20 Prozent ab dem Jahr 2018 und 40 Prozent ab 2023 vorschreibt. Dieser hatte auch die Unterstützung der CDU geführten Länder Saarland und Sachsen- Anhalt gefunden und wurde mit Mehrheit angenommen. Nun wurde aber mit einem faulen Kompromiss erzwungen, dass die schwarz- gelbe Koalition den Bundesratsentwurf im Bundestag ablehnt.
Die Vereinbarung innerhalb der CDU die Einführung einer Frauenquote erst ab 2020 in ihr Wahlprogramm aufzunehmen ist ein Hohn für alle, die seit Jahren für eine stärkere Repräsentanz von Frauen in Führungsfunktionen kämpfen.
Dass die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte parteiübergreifend eine große Unterstützung findet, zeigt auch der Aufruf des Landesfrauenrates Baden- Württemberg, der klar zu einer parteiübergreifenden Unterstützung des Bundesratsentwurf aufruft."

 

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